Unterwegs in Polen:
- Lichtpflicht tagsüber besteht auf allen Straßen und zwar ganzjährig
- Promillegrenze beträgt 0,2 ‰ (gilt auch für Fahrradfahrer)
- Zulässige Höchstgeschwindigkeit im Straßenverkehr:

Unterwegs in Deutschland:
- Promillegrenze beträgt 0,5 ‰. In der Probezeit oder für unter 21-jährige gilt aber die Grenze von 0,0 ‰. Die Grenze von 0,3 ‰ ist von Bedeutung, wenn alkoholbedingte Auffälligkeiten festgestellt werden bzw. ein Unfall passiert.
- Zulässige Höchstgeschwindigkeit im Straßenverkehr:

Hilfreiche Links:
Nachrichtenübersicht:
Amtsgerichte im Landgerichtsbezirk Hannover:
- Amtsgericht Burgwedel
- Amtsgericht Neustadt a. Rbge.
- Amtsgericht Springe
- Amtsgericht Hameln
- Amtsgericht Wennigsen